Fahrerlaubnisklassen


Klasse B / BF17

(Einschluss von Klasse L und M)

Kraftfahrzeuge

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Zusatz zu BF17

  •        Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Klasse BE / BEF17

Kraftfahrzeuge der Klasse B

  • in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zugelassener Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.

Zusatz zu BEF17

  •        Begleitetes Fahren ab 17 Jahre